BELEHRUNG
Wenn im Rahmen der Untersuchung festgestellt wird, dass in der Meldung von Unregelmäßigkeiten wissentlich falsche Angaben gemacht oder Daten verschwiegen wurden, kann der meldende Mitarbeiter gemäß den internen Vorschriften des Unternehmens und den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden. Ein solches Verhalten kann zudem einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende arbeitsvertragliche Pflichten darstellen und in extremen Fällen zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führen.